Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Seelsorger und sieben gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinde.

Sie wird alle sechs Jahre gewählt, zuletzt im Jahr 2024. Von ihr wird das Ortskirchenvermögen verwaltet.
Die Kirchenverwaltung
 

    • erhebt die Einnahmen und tätigt die Ausgaben für die Kirchenstiftung,
    • sorgt für den Unterhalt der Gebäude,
    • und erstellt die Kirchenrechnung.

 

Sie vertritt die katholische Kirchenstiftung in allen rechtlichen Beziehungen und schließt Verträge ab.
Der Kirchenverwaltung gehören an: